vom 10. Januar 2005 hinreichend glaubhaft in Frage gestellt, indem - ohne eine hinreichende Begründung - behauptet wird, ein Gemisch von Ivermectin und Praziquantel sei eine Ausführungsform der Sankyo-Erfindung und deshalb vom Patent und dem ESZ umfasst. Hingegen wurde keine Stellungnahme abgegeben zu den Ausführungen der Gesuchsgegnerin, wonach das Schutzrecht keinen auf Praziquantel gerichteten Anspruch enthalte, sondern nur einen Anspruch, der eine Komponente von Praziquantel, nämlich das l-Isomer, erwähne (bekl.act. II/1 Rz. 16 ff. und S. 17).