PatG geforderte erste Marktzulassung für das Erzeugnis, für das gemäss ESZ-Antrag Schutzverlängerung beantragt wurde. Dies sei dann der Fall, wenn bei EQUIMAX das üblicherweise unter Praziquantel vertriebene Razemat enthalten sei, welches nicht dem Praziquantel gemäss Definition des Streitpatents entspreche (Gesuchsantwort Rz. 54f.). Seitens der Gesuchstellerinnen sind keine Angaben darüber gemacht worden, ob in EQUIMAX ein Praziquantel verwendet wird, welches das l-Isomer enthält, oder ein Praziquantel, welches ein Razemat ist. Damit hat die Gesuchsgegnerin glaubhaft dargetan, dass das ESZ