aa) Gemäss den eingereichten Unterlagen reichte die Gesuchsgegnerin am 27. Januar 2004 in Grossbritannien eine Nichtigkeitsklage betreffend das ESZ der Gesuchstellerin 1 ein, worauf sich diese der Nichtigkeitsklage nicht aktiv widersetzte sondern diese in der Folge ausdrücklich anerkannte. Mit Urteil vom 16. Dezember 2004 hiess der britische High Court of Justice, Patents Court, die Klage gut. Das auf dem UK-Patent Nr. 2 093 695 basierende ESZ der Gesuchstellerin 1 wurde widerrufen (bekl.act. I/12; bekl.act. II/13-15; Schutzschrift Rz. 10; Gesuchsantwort Rz. 64f.).