ZH 10-17, 19-24, Separatbeilage 1). Im Stand der Technik habe es aber auch nichts gegeben, was gegen eine Kombination von Praziquantel und Avermectinen wie Ivermectin gesprochen hätte, sondern es hätten Hinweise existiert, welche den Fachmann ermutigt hätten, eine solche Kombination vorzunehmen; solche Kombinationen seien insbesondere in den US-Patentschriften 4 196 291 (KB ZH 25, Spalte 18, und KB ZH 26, Spalte 24, Zeilen 37-60, Separatbeilage 1) enthalten. Ferner lehrten die US-Patentschrift Nr. 4 200 581 (KB ZH 27, Spalte 9, Zeilen 7-11, Separatbeilage 1) und die europäische Patentschrift EP 0 001 688 (KB