Nachdem eine synergistische Wirkung nicht zu erzielen sei, könne die objektive Aufgabe des Patents nur lauten, eine Wirkstoffkombination bereit zu stellen, welche die Wirkung der Stoffe zweier Gruppen kombiniert. Ivermectin wie auch Praziquantel seien vor 1981 (Prioritätsdatum des Streitpatents) bekannt und gut dokumentiert gewesen, worauf auch im Streitpatent hingewiesen werde (kläg.act. 5, Seite 2, Zeilen 3-5, und Seite 6, Zeilen 30-32; vgl. KB ZH 5-7 und 9, Separatbeilage 1; KB ZH 10-17, 19-24, Separatbeilage 1).