"Die vorliegende Erfindung betrifft eine anthelmintische Zusammensetzung, die eine Mischung eines aus ... ausgewählten makrolidischen Antibiotikums mit bestimmten anderen anthelmintischen Stoffen enthält, wodurch die anthelmintische Wirkung der Zusammensetzung synergistisch erhöht wird."), liege die Beweislast, dass die behauptete Wirkung für eine grosse Zahl der Kombinationen vorliegt, bei ihr, d.h. der Gesuchstellerin 1. Das Streitpatent enthalte keinerlei Beweis dafür, dass irgendeine synergistische Wirkung erhältlich ist bei Verwendung von Anthelmintika der C-076- Serie oder der 22,23-dihydro-C-076-Serie in Kombination mit irgendeinem anderen