zwei Verabreichungen nur eine notwendig ist. Nachdem der Patentinhaber zur Stützung seiner erfinderischen Tätigkeit einen angeblich erfinderischen Vorteil für einen Synergismus ohne weitere Nebenwirkungen geltend mache (kläg.act. 5, z.B. Seite 2, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte