Replik Rz. 9). Die Gesuchsgegnerin wandte gegen die letztere Feststellung der Gesuchstellerinnen ein, die Patentinhaberin und ihre Lizenznehmerinnen seien innert 18 Jahren ab Anmeldedatum nicht in der Lage gewesen, auch nur eine unter das Streitpatent fallende Wirkstoffkombination mit synergistischer Wirkung zur Marktreife zu bringen (Duplik Rz. 7).