Konkurrenz nie in Frage gestellt und entsprechend auch nie angegriffen worden sei (Gesuch Rz. 25, 38, 40; Replik Rz. 11). Wie bereits ausgeführt, wurde das Basispatent 1982 erteilt. Gemäss unbestrittenen Ausführungen der Gesuchsgegnerin datiert die Vertriebsbewilligung von Swissmedic für EQUIMAX vom 18. Januar 2002 (Gesuchsantwort Rz. 93; bekl.act. II/27). Nachdem seitens der Gesuchstellerinnen nicht glaubhaft dargelegt worden ist, dass EQUIMAX bereits vor 2002 in der Schweiz vertrieben wurde, kann auch nicht angenommen werden, die Gesuchsgegnerin habe hinreichenden Grund gehabt, die Gültigkeit des Streitpatents bzw. des ESZ anzufechten.