der Gesuchstellerin 1, betreffend das Streitpatent einen Zusammenarbeitsvertrag abzuschliessen. Ein solcher Zusammenarbeitsvertrag betreffend unter das Streitpatent fallende Wirkstoff-Kombinationen habe von 1982 an Bestand gehabt (Gesuch Rz. 37; Replik Rz. 11f.). Das Schreiben von Sankyo Co., Ltd., vom 30. Juni 1982, mit welchem sich die Ciba-Geigy AG am 21. Juli 1982 einverstanden erklärt hatte, bezieht sich auf das japanische Patent JP 25058/81 (kläg.act. 17), welches in der Patentschrift EP 0 059 074 (kläg.act. 5; Priorität vom 23.02.81) erwähnt ist.