Duplik Rz. 6). Gemäss unbestrittenen Angaben der Gesuchstellerin werden ESZ grundsätzlich in der Schweiz und auch in weiteren Ländern, so insbesondere in den Niederlanden, Deutschland, England und Irland, nicht nur daraufhin geprüft, ob eine amtliche Zulassung vorliegt, sondern auch darauf, ob das zugelassene Präparat im zugehörigen Patent ausreichend offenbart ist. Damit ist grundsätzlich von der Vermutung auszugehen, dass das Streitpatent rechtsbeständig ist (M. J. Lutz, Die vorsorgliche Massnahme, in: Kernprobleme des Patentrechts, FS 100 Jahre PatG, Bern 1988, 333f.).