2. a) Das dem ESZ zugrunde liegende Streitpatent EP 0 059 074 wurde nach amtlicher Prüfung durch das EPA auf Neuheit und erfinderischen Schritt am 10. Oktober 1984 erteilt. Gegen die Erteilung des Patents wurde - auch von der Gesuchsgegnerin - kein Einspruch eingelegt (kläg.act. 5). Parallele Patente wurden von weiteren Behörden (Australien, Neuseeland, Südafrika, Japan) geprüft und erteilt. Ferner wurde auch nach entsprechender Prüfung durch das U.S.-Patentamt das US-Patent 4 468 390 erteilt (Gesuch Rz. 14; Replik Rz. 9; Duplik Rz. 6).