Gemäss Auffassung von P. Heinrich (PatG/EPÜ, N 77.10; vgl. auch N 76.16) ist zum Beweis für technische Behauptungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Nichtigkeitseinrede, in vielen Fällen ein Kurzgutachten unerlässlich. Davon abweichend wurde im Entscheid des Präsidenten des Kassationsgerichts St. Gallen vom 9. April 1997 festgehalten, einem © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte