c) Die Gesuchstellerinnen werfen der Gesuchsgegnerin eine Verletzung von EP 0 059 074 und des bis 17. Februar 2007 gültigen ESZ vor, indem diese ihr ausschliessliches Recht der gewerbsmässigen Benutzung der patentierten Erfindung (Art. 8 Abs. 1 PatG) durch pharmazeutische Produkte bestehend aus einer Mischung aus Ivermectin und Praziquantel, namentlich durch den Import und den Vertrieb von EQVALAN DUO, verletze. III.