© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte lediglich aus Kostengründen von einer Verteidigung abgesehen. In Deutschland sind eine Nichtigkeitsklage der Gesuchsgegnerin beim Bundespatentgericht vom 15. November 2004 (Separatbeilage 2) und eine Verletzungsklage der Gesuchstellerin 2 beim Landgericht Mannheim vom 20. September 2004 sowie gemäss Angaben der Gesuchstellerinnen in den Niederlanden ein Massnahmebegehren gegen eine Tochtergesellschaft der Gesuchsgegnerin hängig; das letztere wurde in der Zwischenzeit abgewiesen (vgl. bekl.act. I/14; bekl. act. II/19-25).