In einer von der Gesuchsgegnerin gegen die Gesuchstellerin 1 bzw. 2 in Grossbritannien und Irland eingeleiteten Nichtigkeitsklage sah diese von einer Verteidigung des Basispatentes ab, worauf der "High Court" des Vereinigten Königreiches im Dezember 2004 die Löschung des Streitpatents und des ESZ anordnete (bekl.act. I/12; bekl. act. II/13-15). In gleicher Weise ordnete der irische High Court entsprechend den Begehren der Gesuchsgegnerin mit Urteil vom 28. April 2005 die Löschung des irischen ESZ an (bekl.act. I/13; bekl. act. II/16-18). Die Gesuchstellerinnen führten aus, sie hätten jedoch nicht die behauptete Ungültigkeit des Streitpatents und des ESZ anerkannt, sondern