Sie machten geltend, das Produkt EQUIMAX der Gesuchstellerin 2, das auf der durch das Streitpatent und das ESZ geschützten Wirkstoffkombination beruhe und sich bei der Bekämpfung von Würmern bei Pferden bewährt habe, sei Marktführer. Die Gültigkeit dieser Schutzrechte sei bisher von der Konkurrenz respektiert worden. Dennoch habe die Gesuchsgegnerin vor Ablauf des ESZ am 17. Februar 2007 begonnen, durch eine gross angelegte Serie von Klagen, welche gegen das Schutzrecht gerichtet seien, in mehreren europäischen Ländern die Gesuchstellerinnen in aufwendige Prozesse zu verwickeln.