c) Am 2. Juni 2005 reichten die Gesuchstellerinnen beim Handelsgerichtspräsidium ein Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme ein, wobei sie das Rechtsbegehren stellten, der Gesuchsgegnerin sei unter Strafandrohung mit sofortiger Wirkung zu verbieten, Produkte, bestehend aus einer Mischung aus Ivermectin und Praziquantel, insbesondere EQVALAN DUO, in die Schweiz einzuführen und vertreiben zu lassen. Sie machten geltend, das Produkt EQUIMAX der Gesuchstellerin 2, das auf der durch das Streitpatent und das ESZ geschützten Wirkstoffkombination beruhe und sich bei der Bekämpfung von Würmern bei Pferden bewährt habe, sei Marktführer.