b) Am 1. Juni 2005 reichten die Gesuchsgegnerin (Merial Ltd.) und die BIOKEMA SA als Klägerinnen gegen die Gesuchstellerin 1 (Sankyo Lifetech Co. Ltd.), die Gesuchstellerin 2 (Virbac SA) und die Virbac (Switzerland) AG als Beklagte eine Schutzschrift betreffend das Streitpatent und das ESZ sowie die Beilagen 1-17 (= bekl.act. I/1-17) ein, wobei sie den Antrag stellten, über ein allfälliges Gesuch der Beklagten als Gesuchstellerinnen um Erlass einer vorsorglichen Verfügung gegen die Klägerinnen als Gesuchsgegnerinnen sei nicht ohne deren Anhörung zu entscheiden.