2. a) Am 27. August 2004 reichte die Gesuchsgegnerin als Klägerin eine Klage gegen die Gesuchstellerin 1 als Beklagte beim Handelsgericht des Kantons Zürich ein mit dem Begehren, das ESZ der Gesuchstellerin 1 sei nichtig zu erklären und zu löschen (bekl.act. I/8; bekl. Separatbeilage 1). Die Gesuchstellerin 1 reichte am 10. Januar 2005 die Klageantwort 1 (bekl.act. I/9; bekl. act. II/1) ein. Das Handelsgericht Zürich setzte in der Folge eine Referentenaudienz auf den 7. Juni 2005 an (bekl.act. I/10).