1. Die Gesuchstellerin 1 ist eine Gesellschaft japanischen Rechts mit Sitz in Japan und ist Inhaber bzw. Berechtigte am europäischen Patent Nr. 0 059 074 (Streitpatent) betreffend "Anthelmintic composition and the use thereof" (kläg.act. 2, 5; vgl. act. 4 des Verfahrens betreffend Schutzschrift, HG.2005.53-HGP; nachfolgend bekl. act. I/4). Die Gesuchstellerin 2 ist eine Aktiengesellschaft französischen Rechts, welche Lizenznehmerin der Gesuchstellerin 1 ist (kläg.act. 3, 9; vgl. bekl.act. I/5, I/6).