Nachdem aber die gewählte Revisionsstelle T. Revisions AG nach den mit dem Kläger entstandenen Problemen das gesamte Versicherungsportefeuille von der Beklagten abgezogen hatte, habe man die Revision für die anstehenden Jahre 2003 und 2004 durch den bereits früher tätig gewesenen Revisor A. H. durchführen lassen. Somit steht fest, obwohl dies aus dem im Recht liegenden Handelsregisterauszug nicht hervorgeht (gemäss HR-Auszug war A. H. Revisionsstelle bis zum 4. November 2004 und dann wieder ab dem 22. März 2005), dass die Revision im Jahre 2003 nicht durch die von der Generalversammlung gewählte Revisionsstelle gemacht worden ist. A. H. wurde erst anlässlich der Generalversammlung vom 11.