Die Revisionsstelle machte die Generalversammlung der Beklagten in ihrem Bericht vom 19. April 2006 (kläg. act. II/6) auf diese Überschuldung und insbesondere auf Art. 725 Abs. 2 OR aufmerksam. Entsprechend war der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 17/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte