Dieses Aktionärskonsortium stellte ursprünglich eine einfache Gesellschaft dar, welche — wie oben ausgeführt — im Jahre 2003 durch gemeinsame Willensäusserung konkludent zustande gekommen ist. Nachdem sich die vier Partner dieser einfachen Gesellschaft aber im Herbst 2004 zerstritten haben und sich nicht auf den Abschluss eines Gesellschaftervertrags einigen konnten, stellt sich die Frage, ob das als alleinige Aktionärin im Aktienbuch eingetragene Aktionärskonsortium im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Jahre 2006 immer noch eine einfache Gesellschaft war und wenn ja mit welchen Willensbildungsmechanismen.