Diese dokumentieren, dass die Aktien der Beklagten, die sich ursprünglich im Besitz von H. H. und W. F. befunden haben, am 7. August 2003 auf das Aktionärskonsortium I. AG, übertragen worden sind. Die Übertragung erfolgte durch Übergabe des Besitzes an den Aktientiteln von den Veräusserern an den damals für H. H. und den Kläger tätigen Treuhänder, durch Bezahlung von je Fr. 25'000.– der vier Partner auf das Konto der Gesellschaft und durch das für die Übertragung von Namenaktien notwendige Indossament auf der Aktie selbst (vgl. Forstmoser / Meier-Hayoz / Nobel, a.a.O., N 85 ff.