Dieses Aktienbuch wurde von M. S., dem ehemaligen gemeinsamen Treuhänder der Herren W. F., H. H., P. M. und P. K. erstellt und in dessen Tresor aufbewahrt. Die Beklagte bestreitet, M. S. den Auftrag erteilt zu haben, ein Aktienbuch zu erstellen. Ein Beschluss des Verwaltungsrates, die Führung auswärts zu vergeben, sei nie gefasst worden. Entsprechend sei das „Aktienbuch“ auch nicht unterzeichnet (vgl. Massnahmeduplik III S. 3).