Ein solcher sei aber nie bestellt worden. Nachdem weder alle vier Gesellschafter noch ein gemeinsam bestellter Vertreter an der Generalversammlung vom 29. Mai 2006 teilgenommen hätten, habe die Gesellschaft von vornherein keine gültigen Beschlüsse fassen können. Diese seien deshalb für ungültig zu erklären, wobei jedermann, der an der Ungültigkeit der Beschlüsse interessiert sei, diesen Nichtigkeitsgrund einbringen könne.