Die Revisionen für die Jahre 2003 und 2004 seien von A. H. und nicht durch die gewählte Revisionsstelle T. Revisions AG durchgeführt worden, weil diese aufgrund von fehlerhaften Angaben des direkt konkurrenzierenden Klägers ihr gesamtes Versicherungsportefeuille bei der Beklagten gekündigt und zum klar treuwidrig vorgehenden Kläger gewechselt habe. Man habe deshalb an der Tauglichkeit der gewählten Revisionsstelle zur Durchführung der Revision erhebliche Zweifel gehabt. Fakt sei aber, dass die Revision von einer dazu befähigten Person ordnungsgemäss durchgeführt worden sei.