Generalversammlungsbeschlüssen beim Handelsgericht des Kantons St. Gallen anhängig mit den eingangs wiedergegebenen Rechtsbegehren. Am 28. Juli 2006 schliesslich reichte der Kläger eine zweite Klage mit den eingangs wiedergegebenen Rechtsbegehren ein. Auf Antrag des Klägers (Klage II S. 3) und mit Zustimmung der Beklagten (Ger.act. II/7) wurden die Verfahren I und II vereinigt.