Bei den Aktien im Eigentum von W. F. visierte H. H. als Verwaltungsrat, und W. F. unterzeichnete als Zedent. Die zedierten Aktien der Beklagten wurden dem Treuhänder M. S. zur Aufbewahrung übergeben. Am 23. Dezember 2003 wurden P. K. und P. M. anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung in den Verwaltungsrat der Beklagten gewählt. Anwesend war an dieser ausserordentlichen Generalversammlung gemäss GV-Protokoll in Vertretung aller Aktien der Beklagten das Aktionärskonsortium I. AG, welches durch W. F., H. H., P. K. und P. M. vertreten war (kläg. act. II/3).