Am 30. Juli 2003 beschloss die Generalversammlung der Beklagten, ihre Firma von „X. AG“ in „I. AG“ abzuändern. Zudem wurde eine Aktienkapitalerhöhung von Fr. 50'000.– auf Fr. 100'000.– beschlossen und durchgeführt. Das neue Aktienkapital wurde von H. H. und W. F. je zur Hälfte gezeichnet (kläg. act. II/2). In Folge dieser Aktienkapitalerhöhung stellte H. H. als Verwaltungsratspräsident der Beklagten 10 Namenaktien à nominal Fr. 1'000.– (Aktien-Nr. 1 bis 10) und 2 Aktienzertifikate über je © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte