1. Die Beklagte ist eine in St. Gallen domizilierte Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von Fr. 100'000.–, das sich zusammensetzt aus 100 Namenaktien zu Fr. 1'000.–. Gemäss Handelsregisterauszug ist H. H. Präsident des Verwaltungsrates, zunächst mit Einzelunterschrift und seit 4. November 2004 mit Kollektivunterschrift zu zweien. W. F. (Kläger) war seit 13. September 2002 Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift, in der Folge mit Kollektivunterschrift zu zweien und wurde am 22. März 2005 im Handelsregister gelöscht. Seit 4. November 2004 sind P. K. und P. M. als Mitglieder des Verwaltungsrates mit Kollektivunterschrift zu zweien im Handelsregister