bb) Aus der Natur des Geschäftes kann nicht geschlossen werden, dass die Kündigung vor Ablauf der zweijährigen Garantiefrist nach Auslieferung des letzten Geräts ausgeschlossen wäre. Ausserordentliche Beendigungsgründe richten sich nach den allgemeinen Regeln des Obligationenrechts (BSK OR I-Schluep/Amstutz, Einl. vor Art. 184 ff. N 190) oder demjenigen Vertragstypenrecht, das dem konkreten Vertrag sui generis am Nächsten kommt. Das Kaufrecht, bei dem die Erfüllung in der Regel Zug um Zug erfolgt, ist auf die vorliegende Frage der Kündigung nicht anwendbar, auch wenn, wie vorher gesagt, der vorliegende Trödelvertrag dem Kaufvertrag ähnlich ist.