Der Vertrag kann als Sukzessivlieferungsvertrag bezeichnet werden. Im Sukzessivlieferungskauf kann der jeweilige Zeitpunkt der Teilleistungen im Voraus festgesetzt werden oder von der einen oder andern Partei nach Bedarf oder auf Abruf bestimmt werden. Dem Käufer kann eingeräumt werden, Mass, Gestalt, Dimension oder Sorte für jede Teillieferung nachträglich festzusetzen (sog. Spezifikationskauf; vgl. BSK OR I-Koller, Art. 184 N 29; Guhl/Koller, Das Schweizerische Obligationenrecht, Zürich 2000, § 41 N 49). Der zwischen den Parteien abgeschlossene Sukzessivlieferungsvertrag liess die Zahl der insgesamt abzunehmenden Geräte, die Totalmenge je Gerätetyp und die zeitliche Staffelung offen.