Zu beachten ist allerdings, dass es vorliegend um eine geringe Summe ging, indem die im voraus bezahlte Summe für die Beschriftungsschilder bei einem Preis von Fr. 1.50/Stück insgesamt Fr. 300.-- betrug. Bei der Vorauszahlung des Mehrpreises von 200 blauen Gehäusen fehlen Angaben der Klägerin zu den Umständen, unter denen die Vorauszahlung erfolgt war, so dass aus diesem Umstand, insbesondere da der Betrag pro Gehäuse mit Fr. 15.-- nicht hoch war, nichts Entscheidendes abgeleitet werden kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vorauszahlung im Hinblick auf Bestellungen über eine Dauer von mehr als 15 Monaten erfolgt ist.