Die Tatsache, dass der Beklagte im Voraus den Aufpreis für 200 Gehäuse in blau und für die Beschriftungsschilder bezahlte, stellt allerdings – im Gegensatz zu den bisherigen Ausführungen – einen gewissen Hinweis für eine Abnahmevereinbarung von total 200 Geräten dar. Beschriftungsschilder werden in der Regel in grösseren Auflagen hergestellt, weil die Hauptkosten mit dem ersten Schild anfallen, während die Kosten aller weiteren Schilder weitgehend nur noch aus den Materialkosten bestehen. Zu beachten ist allerdings, dass es vorliegend um eine geringe Summe ging, indem die im voraus bezahlte Summe für die Beschriftungsschilder bei einem Preis von Fr. 1.50/Stück insgesamt Fr. 300.-- betrug.