Vorliegend beträgt z.B. die Stückzahl für den S. 100 H gemäss Preisliste 16 Stück zum Preis von Fr. 955.–/Stk. Dabei muss der Beklagte als Käufer bei grösseren Bestellungen nicht ein Vielfaches dieser Stückzahl abnehmen, sondern kann weitere 4 Stücke bestellen ("plus weitere 4 Stk."; vgl. kläg. act. 4 S. 2 unten). Der Stückpreis bleibt dabei gleich, nämlich Fr. 955.–. In gleicher Weise finden sich auch für die übrigen Gerätetypen auf der Preisliste Mindestmengen pro Bestellung. So muss die Mindestmenge für den S. 150 H mindestens 8 und für den S. 401 und 501 mindestens je 3 Geräte umfassen (kläg.