Sie erklärte sich damit stillschweigend (Art. 1 Abs. 2 OR) mit der Streichung einzelner Vertragsbedingungen einverstanden (vgl. Art. 6 OR). Im Übrigen durfte der Beklagte nach Vertrauensprinzip angesichts der bestehenden Geschäftsbeziehung und den vorausgehenden Vertragsverhandlungen insbesondere auch betreffend die Frage der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte