"Stückzahlen gemäss dieser Preisliste, Abnahme innerhalb von 15 Monaten, beginnend ab 1.6.2003 (...)". Der Beklagte erklärte sich mit dem Inhalt des erwähnten Schreibens im Wesentlichen einverstanden, indem er dieses am 10. Juli 2003 unterzeichnete. Unbestrittenermassen strich er neben einem Passus betreffend Speditionskosten den folgenden Satz: "Die Totalstückzahl von 100 © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte