63 Abs. 1 OR zu stossenden Ergebnissen, wenn die eine Partei im Bewusstsein der fehlenden Durchsetzbarkeit freiwillig leistet und die andere Partei die Gegenleistung gestützt auf die Unwirksamkeit des Vertrags entweder © Kanton St.Gallen 2025 Seite 14/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte