Es geht somit um jene Bestimmungen, welche Leistung und Gegenleistung präzisieren oder die Leistungspflicht bekräftigen. Der Beurkundungspflicht unterliegt insbesondere das Versprechen einer Konventionalstrafe, um die Übertragung des Eigentums oder die Zahlung des Kaufpreises zu sichern, oder eines Reuegeldes für den Fall des Rücktritts © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte