2. Mit der vorliegenden Klage vom 6. April 2005 verlangt die Klägerin die im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag geleistete Anzahlung/Kaution in der Höhe von EUR 500'000.-- nebst Zins zurück. Sie macht geltend, es liege hinsichtlich des Rahmenvertrages mit der Beklagten kein Nichterfüllungstatbestand vor, sondern die Beklagte habe einen Verkauf des Objekts O. trotz Vorliegen eines öffentlich beurkundeten Käuferangebots samt unwiderruflichem Zahlungsversprechen einer Bank zu Unrecht verweigert. Im Übrigen könnte die von den Parteien vereinbarte Pflicht der Klägerin zur Übernahme von elf Objekten von vornherein nur bei öffentlicher Beurkundung bestehen.