ausschliesslich betreffend das Objekt in O. zu (vgl. kläg.act. 16-21). M. I. sandte der Beklagten mit E-Mail vom 26. November 2004 (kläg.act. 19) eine Kopie des von der Käuferin, R. AG in V. bereits unterzeichneten Käuferangebotes betreffend das Objekt O. (kläg.act. 20) und ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Bank für das entsprechende Objekt (kläg.act. 21) zu. Ferner sandte M. I. der Beklagten mit dem erwähnten E-Mail (kläg.act. 19) eine - von der Beklagten vorliegend eingereichte - "Provisionsvereinbarung" zwischen den Parteien zu (bekl.act. 2).