3 Abs. 8) ein notariell beglaubigtes Käuferangebot inkl. Bankbürgschaft zuzusenden" (kläg. act. 15 a.E.). Eine Übernahme der vier Objekte bis zum 31. Oktober 2004 erfolgte durch die Klägerin nicht. Sie stellte erst im November 2004 der Beklagten Verkaufsunterlagen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte