1. Bei der X. AG (Klägerin) handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Kanton St. Gallen, welche als Zweck insbesondere den An- und Verkauf, die Vermittlung sowie die Vermietung von Liegenschaften anführt (kläg.act. 1). Die Beklagte ist eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts, welche ihren Sitz in B. hat (kläg.act. 2). Am 12. Februar 2004 schlossen die Klägerin "als Käuferin" und die Beklagte "als Verkäuferin" einen Rahmenvertrag über den Erwerb von elf Gewerbeimmobilien der Beklagten ab (kläg.act. 3). Dieser wurde durch zwei Nachträge vom 18. Februar 2004