Gemäss den Ausführungen des Experten ergibt sich für den Anspruch 1 gemäss Hauptantrag, dass eine Einschränkung mit den Merkmalen des Anspruchs 2 des Anspruchssatzes gemäss Hauptantrag neu und erfinderisch wäre. Hingegen sei eine Einschränkung des Anspruchs 1 des Anspruchssatzes gemäss Hauptantrag mit den © Kanton St.Gallen 2025 Seite 24/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte