c) Ausführungen zum Patentanspruch 1 gemäss Subeventualantrag (eingeschränkte Fassung vom 18. Januar 2006; bekl. act. 10; nachfolgend Subeventualantrag) erübrigen sich grundsätzlich, nachdem die Klägerin mit ihrer Nichtigkeitsklage gegen den Eventualanspruch nicht durchdringt. Im Übrigen führte der Experte aus, dass die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 23/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte