Gemäss den Ausführungen des Experten beinhaltet der Anspruch 1 gemäss Eventualantrag eine nachvollziehbare Lehre in dem Sinne, dass sie hinreichend offenbart ist, so dass sie durch die Fachperson ausführbar ist. Die Anweisungen betreffend den geerdeten Leiter seien insoweit klar. Wie oben erläutert, sei es aber nicht notwendig, dass die Lehre "physikalisch" nachvollziehbar sei (Ergänzungsgutachten S. 5 Ziff.