ee) Gemäss den Ausführungen des Experten im Ergänzungsgutachten (S. 3 Ziff. 2.1) hatte er im Gutachten (S. 26 Abs. 2) erläutert, dass keines der Dokumente des Standes der Technik die Aufgabe beschlage, elektrische Entladungen zwischen nahe aneinander stehenden Kochgeschirren zu verhindern. Keines der Dokumente zeige ferner einen geerdeten Leiter auf oder in einer Trägerplatte. Dem Fachmann würden somit die Merkmale E2, F2, G2 und H2 zur Lösung dieser Aufgabe nicht vorgeschlagen. Deshalb sei klar zu schliessen, dass der Gegenstand des Anspruchs 1 dem Fachmann nicht nahe gelegt worden sei.