Einer der beiden Kochbereiche sei nicht mit einer Abschirmvorrichtung versehen gewesen. Es seien drei Töpfe sehr nahe aneinander stehend einerseits auf dem Kochbereich ohne Abschirmung und andererseits auf dem Kochbereich mit Abschirmung platziert und die Kochbereiche mit derselben Leistung betrieben worden. Dabei seien gelegentlich Funken zwischen den Töpfen übergesprungen, wenn diese auf dem Kochbereich ohne Abschirmung gestanden hätten. Es seien jedoch keine Funken feststellbar gewesen, wenn die Töpfe auf dem Kochbereich mit Abschirmung gestanden hätten (Ergänzungsgutachten, Beilage 1 S. 2, 4).